- zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt zwischen April und Oktober 2006 in E.________, W.________ (Strasse), im Büro eines Arbeitskollegen innerhalb der L.________ AG Filiale, indem A.________ auf einer Decke am Boden zwei Mal einvernehmlichen, vaginalen Geschlechtsverkehr ohne Kondom mit C.________ in verschiedenen Stellungen hatte und mit ihr weitere sexuelle Handlugen vornahm, insbesondere indem er Champagner in ihre Vagina leerte (Ziff. 1.4 der Anklageschrift).