- Zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt zwischen April und Oktober 2006 (einige Tage oder Wochen nach dem ersten Ereignis) in E.________, W.________ (Strasse), im Büro der L.________ AG Filiale, indem A.________ einvernehmlichen, vaginalen Geschlechtsverkehr ohne Kondom mit C.________ auf dem Bürostuhl hatte. Dabei zog er sie an sich heran und vollzog, nachdem sie sich entkleideten, einige Minuten in sitzender Stellung den Geschlechtsverkehr mit ihr bis zum Samenerguss (Ziff. 1.2. der Anklageschrift).