- zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt zwischen April und Oktober 2006, mutmasslich an einem Mittwochnachmittag im April 2016, an einem nicht mehr genau bestimmbaren Ort, an einem Gewässer zwischen V.________ und dem Z.________. A.________ verabredete sich mit C.________ in V.________ und fuhr an den beschriebenen Ort. In einem schwarzen Personenwagen (evtl. TOYOTA) stiegen sie zusammen hinten in das Fahrzeug und drehten die Sitze nach hinten. Nachdem sie sich auszogen, küsste A.________ C.________ mit Zunge und sie berührten sich gegenseitig am ganzen Körper (Ziff. 1.1 der Anklageschrift).