Die Privatklägerin habe das exakte Jahr ja auch nicht gewusst. In seinem letzten Wort führte der Beschuldigte aus, er wolle sich nicht als Opfer darstellen; es brauche immer zwei. 8. Wortlaut der Anklageschrift Gemäss der Anklageschrift vom 19. November 2018 (pag. 128 ff.) wird dem Beschuldigten Folgendes vorgeworfen: Sexuelle Handlung mit Kindern, mehrfach begangen in der Zeit von April bis Oktober 2006 zum Nachteil der damals 15-jährigen C.________, geb. C.________1990, indem A.________ ein sexuelles Verhältnis, im Wissen um deren Alter, mit ihr hatte (Ziff. 1 der Anklageschrift). Namentlich: