Wenn H.________ heute anwesend wäre, könnte sie dies bestätigen. Dass dies alles im Jahr 2007 passiert sei, könne er auch deswegen sagen, weil die Privatklägerin T.________ I.________ und U.________ I.________ gehütet habe. T.________ sei 2007 geboren, U.________ glaublich 2005. Er habe sich in dieser Zeit fast ein wenig bedrängt gefühlt, weil die Privatklägerin vom Haus der Familie I.________ zu ihm heruntergeschaut habe, als er am Duschen gewesen sei. Überdies sei er Fussballfanatiker; er veranstalte im Carport stets ein Public Viewing. Im Jahr der Vorfälle sei keine Europa- oder Weltmeisterschaft gewesen, also müsse es ein ungerades Jahr gewesen sein.