7. Anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung erhobene Beweise 7.1 Einvernahme Privatklägerin Bei ihrer Einvernahme vom 14. Mai 2020 teilte die Privatklägerin im Wesentlichen sinngemäss mit (pag. 323 ff.), sie habe damals die 7. Klasse wiederholt, weil sie in den Monaten vorher in O.________ in der Stiftung P.________ verbracht habe. Offiziell sei sie mit ihrem Freund, Q.________, seit dem 15. Februar 2007 zusammen. Vorher sei es eine on-off-Beziehung gewesen, wobei sie ihm im Oktober (2006) zum Geburtstag gesagt habe, die Sache mit dem Beschuldigten sei nun beendet.