Für die Privatklägerin stellte Rechtsanwältin D.________ folgende Anträge (pag. 344): A.________ sei schuldig zu erklären der sexuellen Handlungen mit Kind, mehrfach begangen in der Zeit von April 2006 bis Oktober 2006 zum Nachteil der Straf- und Zivilklägerin C.________; und er sei zu verurteilen 1. zu einer angemessenen Strafe; 2. zur Bezahlung der erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten; 3. zur Bezahlung einer Genugtuungssumme in der Höhe von Fr. 1‘500.00 zzgl. Zins zu 5% seit 2. Juli 2006; 3. [recte. 4.] zur Bezahlung der erst- und oberinstanzlichen Parteikosten von C.________.