A.________ sei schuldig zu erklären wegen sexuellen Handlungen mit Kind, mehrfach in E.________ sowie in der Region E.________, F.________ und G.________ begangen in der Zeit von April 2006 bis Oktober 2006, zum Nachteil von C.________. II. A.________ sei in Anwendung von Art. 2, 40, 42 Abs. 1, 44, 47, 49 Abs. 1, 187 Abs. 1 aStGB/StGB; Art. 426 ff. StPO zu verurteilen: 1. zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten, unter Gewährung des bedingten Vollzugs bei einer Probezeit von 2 Jahren;