3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Auf die von Amtes wegen von der Kammer angeordneten Abklärungen beim Stras- senverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern (SVSA), welche Fahrzeuge von 2005 bis 2007 auf den Beschuldigten eingelöst waren (vgl. pag. 280 ff.), reichte das SVSA die Immatrikulations-Bestätigung vom 13. September 2019 ein (pag. 288). Zudem holte der Verfahrensleiter im Hinblick auf die oberinstanzliche Verhandlung einen Strafregisterauszug (datierend vom 24. April 2020, pag. 306.7) sowie einen Leumundsbericht samt Erhebungsformular über die wirtschaftlichen Verhältnisse (datierend vom 23. April 2020, pag.