________ (nachfolgend: Privatklägerin). Die Vorinstanz verurteilte den Beschuldigten in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten, unter Aufschub des Vollzugs bei einer Probezeit von 2 Jahren, sowie zu den auf CHF 4'700.00 bestimmten Verfahrenskosten (Ziff. I des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs). Im Weiteren verurteilte die Vorinstanz den Beschuldigten im Zivilpunkt zur Bezahlung von CHF 1'500.00 Genugtuung zuzüglich 5% Zins seit dem 2. Juli 2006 sowie zur Bezahlung einer Parteientschädigung von CHF 9'219.80 an die Privatklägerin (Ziff. II des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs).