1. Für das Verfahren vor oberer Instanz werden 1/2 der Verfahrenskosten von insgesamt CHF 2‘500.00, ausmachend CHF 1‘250.00, ausgeschieden und vom Kanton Bern getragen. 2. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers von A.________, Rechtsanwalt B.________, wurde/wird für das erst- bzw. oberinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: