wegen geringfügigen Diebstahls, angeblich begangen am 26.11.2017 in Thun eingestellt wurde, unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 760.00, an den Kanton Bern. Für die amtliche Verteidigung von A.________ wird Rechtsanwalt B.________ eine Entschädigung von CHF 646.20 (inkl. MwSt) ausgerichtet. B. A.________ freigesprochen wurde: von der Anschuldigung der Entwendung eines Motorfahrzeugs zum Gebrauch, angeblich mehrfach begangen in Bonvillars 1. am 23.06.2017; 2. am 14.07.2017; unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 400.00, an den Kanton Bern.