O., S. 430 f. Urteil 647). - Urteil des Bundesgericht 6B_384/2008 vom 11. September 2008: X. hat seine damalige Freundin drei Mal gewürgt, geschlagen und mit dem Tod bedroht. Er wurde wegen mehrfacher einfacher Körperverletzung, Nötigung und mehrfacher Drohung zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 2 ½ Jahren verurteilt. Das Bundesgericht schützte die dem Opfer zugesprochene Genugtuung von CHF 20‘000.00, wobei es festhielt, dass die Genugtuung am oberen Rand des Vertretbaren liege (E. 5.1).