O., S. 437 Urteil 655). - Urteil des Kantonsgerichts Waadt vom 28. September 2009: Der Täter schlug seine Ex-Freundin mehrfach ins Gesicht und trat sie mit den Füssen. Sie erlitt mehrere Hämatome, Augenverletzungen, eine Beschädigung mehrerer Zähne sowie eine posttraumatische Belastungsstörung. Der Täter wurde wegen einfacher Körperverletzung, Tätlichkeiten, Drohung und versuchter Nötigung zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt. Der Ex-Freundin wurde eine Genugtuung von CHF 7‘000.00 zugesprochen (HÜTTE/LANDOLT, a.a.O., S. 430 f. Urteil 647).