Zudem ohrfeigte und schüttelte er sein Kleinkind. Er wurde wegen mehrfacher einfacher und qualifizierter Körperverletzungen, mehrfacher Tätlichkeiten sowie Verletzung der Für- sorge- und Erziehungspflicht zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 12 Monaten verurteilt. Der Ehefrau wurde eine Genugtuung von CHF 5'000.00 zugesprochen (HÜTTE/LANDOLT, a.a.O., S. 437 Urteil 655). - Urteil des Kantonsgerichts Waadt vom 28. September 2009: Der Täter schlug seine Ex-Freundin mehrfach ins Gesicht und trat sie mit den Füssen.