33 Tätlichkeiten zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten und einer Busse von CHF 200.00 verurteilt. Der Ehefrau wurde eine Genugtuung von CHF 3'000.00 zugesprochen (HÜTTE/LANDOLT, a.a.O., S. 446 f. Urteil 727). - Urteil des Kantonsgerichts Waadt vom 26. April 2010: Der Ehemann schlug seine Ehefrau mehrfach, unter anderem mit einem Gürtel. Zudem ohrfeigte und schüttelte er sein Kleinkind.