Der Täter wurde wegen einfacher Körperverletzung, Tätlichkeiten, Drohung und Nötigung verurteilt. Die Genugtuung nach OHG betrug CHF 1'000.00 (HÜTTE/LANDOLT, Genugtuungsrecht, Band 2: Genugtuung bei Körperverletzung, 2013, S. 462 Urteil 769). - Urteil des Bezirksgerichts Bülach vom 17. Dezember 2008: Der Ehemann schikanierte und schlug seine Ehefrau seit 2006 wiederholt.