18. Präjudizienvergleich Bei der Bemessung der Genugtuungssumme kommt dem Gericht ein grosses Ermessen zu. Die Rechtsprechung gibt daher eine grosse Bandbreite von Genugtuungsbeträgen in den jeweiligen Einzelfällen vor. Vergleiche sind jeweils nicht einfach, da jeder Fall seine Besonderheiten aufweist, die sich von anderen Fällen wesentlich unterscheiden. Zum vorliegenden Fall zieht die Kammer insbesondere folgende Vergleichsfälle heran: - Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern vom 17. August 2011: Häusliche Gewalt während eines halben Jahres.