Das Gericht ist sich der Problematik von Beziehungen in denen Gewalt angewendet wird, bewusst und die Verantwortung für die Übergriffe liegt beim Beschuldigten. Dennoch ist darauf hinzuweisen, dass die Privatklägerin aufgrund ihrer IV-Rente finanziell unabhängig war vom Beschuldigten. Es bestand folglich keine existenzielle Notwendigkeit, mit dem Beschuldigten zusammen zu bleiben. Der von der Rechtsvertreterin als Vergleichsfall beigezogene Bundesgerichtsentscheid (6B_384/2008 vom 11.09.2008) behandelt nach Ansicht des Gerichts einen schwerwiegenderen Fall.