Bisher hat sie das Erlebte noch nicht gänzlich verarbeitet, es ist aber davon auszugehen, dass die Zeit diesbezüglich zu ihren Gunsten arbeiten wird. Entgegen den Ausführungen der Rechtsvertreterin der Privatklägerin geht das Gericht nicht von einer ununterbrochenen psychischen und physischen Belastung der Privatklägerin aus. Die Auseinandersetzungen erfolgten punktuell und in einem gewissen zeitlichen Abstand (13.11.2016, 20.03.2017, 25.07.2017, 03.04.2018). Das Gericht ist sich der Problematik von Beziehungen in denen Gewalt angewendet wird, bewusst und die Verantwortung für die Übergriffe liegt beim Beschuldigten.