Anlässlich ihrer Befragung an der Hauptverhandlung war sie aufgewühlt und weinte. Die Therapie besucht sie aber in erster Linie aufgrund von psychischen Problemen, die nicht unmittelbar mit dem Beschuldigten zu tun haben. Gemäss Bericht der Psychologin N.________ vom 23.01.2019, geht es in den Gesprächen nicht schwergewichtig um das Ereignis vom April 2018. Die Psychologin hält aber fest, dass diese Ereignisse für die Privatklägerin eine Quelle grosser Angst und Leid seien und es schwierig für die Privatklägerin sei, darüber zu sprechen (pag.