16. Erstinstanzliches Urteil und Vorbringen der Parteien Die Vorinstanz verurteilte den Beschuldigten im Zivilpunkt zur Bezahlung von CHF 756.70 Schadenersatz zuzüglich 5 % Zins seit 6. Oktober 2018 und CHF 5‘000.00 Genugtuung zuzüglich 5 % Zins seit 3. April 2018 an die Privatklägerin. Soweit weitergehend wies sie die Genugtuungsforderung der Privatklägerin ab. Für die Beurteilung der Zivilklage wurden keine Kosten ausgeschieden (pag. 703, Ziff. V. erstinstanzliches Urteil). Die Verurteilung zur Bezahlung von CHF 756.70 Schadenersatz zuzüglich 5 % Zins seit 6. Oktober 2018 an die Privatklägerin ist rechtskräftig (vgl. Ziff. I. 5. vorne).