Die im Strafregisterauszug aufgeführte neue Strafuntersuchung des Ministère public de l’arrondissement de Lausanne wegen Drohung wurde zwischenzeitlich mit Verfügung vom 3. März 2020 nicht an die Hand genommen (pag. 986; pag. 1005 f.). Der Beschuldigte ist somit seit dem Vorfall vom 3. April 2018 z.N. der Privatklägerin – d.h. seit gut zwei Jahren – nicht mehr straffällig geworden, weder z.N. der Privatklägerin noch mit SVG-Vergehen oder sonstigen Vergehen/Verbrechen (dabei wird nicht verkannt, dass der Beschuldigte vom 3. April 2018 bis 6. Juli 2018 in Untersuchungshaft war).