Seit dem letzten Vorfall vom 03.04.2018 (einfache Körperverletzung) sind keine neuen Anzeigen gegen den Beschuldigten bekannt. Zudem ist er seither alkoholabstinent und besucht die Therapie bei Dr. E.________ regelmässig. Der bisherige Lebenslauf des Beschuldigten zeigt indessen, dass ihn bisherige Strafverfahren und Sanktionen (Geldstrafen) nicht beeindruckt haben. Dem Beschuldigten mangelt es an Einsicht in das Unrecht seiner Taten. Er sieht sich selber als Opfer der Privatklägerin und seiner Lebensumstände.