je mit Hinweisen). In der Nichtanfechtung von Schuldsprüchen im Berufungsverfahren kann nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung kein eine Strafreduktion rechtfertigendes Geständnis erblickt werden (Urteile des Bundesgerichts 6B_24/2012 vom 19. April 2012 E. 2.4.3; 6B_974/2009 vom 18. Februar 2010 E. 5.4; je mit Hinweisen). Davon ausgehend kann dem Beschuldigten grundsätzlich kein Geständnisrabatt zugutegehalten werden. Noch an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung gab er nur zu, was sich nicht ernsthaft leugnen liess (insbesondere die SVG- Widerhandlungen). Daneben bestritt er, der Privatklägerin gedroht zu haben.