Hierfür wurde er mit Strafbefehl der Bundesanwaltschaft vom 25. April 2019 wegen Hinderung einer Amtshandlung zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 30.00 unter Gewährung des bedingten Strafvollzugs, Probezeit 2 Jahre, und einer Busse von CHF 200.00 verurteilt (pag. 988). Auch dieser Vorfall zeigt, dass der Beschuldigte seine Emotionen