angemessener wäre jedoch eine Straferhöhung um 100 Strafeinheiten. Am 11. Februar 2018 riss der Beschuldigte während einer Billettkontrolle auf der Zugfahrt Lausanne – Genf der Zugbegleiterin genervt und gewaltsam seine Identitätspapiere aus der Hand, als diese im Begriff war, wegen des nicht mitgeführten Abonnements ein Formular auszufüllen (pag. 908 ff.). Hierfür wurde er mit Strafbefehl der Bundesanwaltschaft vom 25. April 2019 wegen Hinderung einer Amtshandlung zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 30.00 unter Gewährung des bedingten Strafvollzugs, Probezeit 2 Jahre, und einer Busse von CHF