22 Einschlägig sind die Urteile vom 30. Oktober 2013 und 13.Januar 2017 sodann auch bezüglich des dreimaligen Führens eines Motorfahrzeugs trotz entzogenen Führerausweises. Betreffend die Schuldsprüche wegen einfacher Körperverletzung und mehrfacher Drohung sind die Vorstrafen hingegen nicht einschlägig. Nichtsdestotrotz dürfen sie auch diesbezüglich nicht völlig ausser Acht gelassen werden.