einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu CHF 30.00 und einer Busse von CHF 200.00; - Mit Urteil des Ministère public de l’arrondissement de La Côte, Morges, vom 13. Januar 2017 wegen Fahrens in qualifiziert fahrunfähigem Zustand und Führens eines Motorfahrzeugs trotz Verweigerung, Entzug oder Aberkennung des Ausweises zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu CHF 30.00. Die Verteidigung macht geltend, das Urteil vom 7. April 2010 hätte mittlerweile aus dem Strafregister entfernt werden müssen (pag. 1035). Gemäss Art. 369 Abs. 3 StGB werden Urteile, die eine Geldstrafe als Hauptstrafe enthalten, von Amtes wegen nach zehn Jahren aus dem Strafregister entfernt.