- Mit Urteil des Ministère public de l’arrondissement de Lausanne vom 30. Oktober 2013 wegen Verletzung der Verkehrsregeln, grober Verletzung der Verkehrsregeln, Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit, pflichtwidrigen Verhaltens bei Unfall und Führens eines Motorfahrzeugs trotz Verweigerung, Entzug oder Aberkennung des Ausweises zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu CHF 30.00 und einer Busse von CHF 900.00; - Mit Urteil des Ministère public de l’arrondissement du Nord vaudois, Yverdon, vom 15. September 2016 wegen Verletzung der Verkehrsregeln, grober Verletzung der Verkehrsregeln und Fahrens in qualifiziert fahrunfähigem Zustand zu