Der Beschuldigte schickte der Privatklägerin keine SMS-Nachrichten mehr und liess die beiden in Ruhe (vgl. pag. 1023 Z. 5 ff.; pag. 1031 f. Z. 39 ff.). Der Beschuldigte ist mehrfach vorbestraft (pag. 986 ff.): - Mit Urteil des Juges d’instruction Genève vom 7. April 2010 wegen Verletzung der Verkehrsregeln und Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu CHF 100.00, Probezeit 3 Jahre, und einer Busse von CHF 1’200.00;