zeugen wollen, dass sich ihr Freund ihrer Tochter annähere und Einfluss auf ihr Leben nehme. Aber damit sei er nicht einverstanden (pag. 1029 Z. 12 ff.). Er beschütze seine Tochter (pag. 1031 Z. 31). R.________ erstattete am 19. Dezember 2019 Anzeige gegen den Beschuldigten wegen Beschimpfung und Drohung (pag. 1007 ff.). Das Verfahren wurde mit Verfügung vom 3. März 2020 nicht an die Hand genommen (pag. 1005 f.). Seit dem Vorfall vom 19. Dezember 2019 scheint sich die Situation zwischen dem Beschuldigten und der Privatklägerin bzw. deren Partner beruhigt zu haben. Der Beschuldigte schickte der Privatklägerin keine SMS-Nachrichten mehr und liess die beiden in Ruhe (vgl. pag.