20 sistiert (pag. 884; vgl. auch pag. 1026 Z. 21 f.). Der Beschuldigte erklärte anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung, dass es sich um ein begleitetes Besuchsrecht handle (pag. 1027 Z. 23 ff.). Das Besuchsrecht sei für ihn sehr wichtig. L.________ sei alles für ihn. Alles, was er in seinem Leben machen könne, mache er für sie (pag. 1027 Z. 34 ff.). Seit 1. März 2019 arbeitet der Beschuldigte als Hilfsarbeiter im Stundenlohn bei der G.________ (pag. 655 f.; pag. 819; pag. 826; pag. 1026 Z. 31 ff.).