Auch wenn im Hinblick auf die Berufungsverhandlung kein Leumundsbericht erstellt werden konnte (vgl. Schreiben der Association Sécurité Riviera vom 26. März 2020 [pag. 878 ff.]), lässt sich allein aufgrund der Akten feststellen, dass sich die Situation und die Lebensumstände des Beschuldigten seit der erstinstanzlichen Hauptverhandlung wesentlich verbessert haben. Gemäss einer Bestätigung von Q.________, Direktor der F.________, besuchte der Beschuldigte seine Tochter L.________ von Ende September 2019 bis 11. März 2020 regelmässig. Aktuell sind die Besuche wegen der Corona-Epidemie