Anlässlich der Hauptverhandlung erklärte der Beschuldigte, er habe ab dem 01.03.2019 eine Arbeit mit einem 100%-Pensum. Als Beleg dafür reichte er ein E-Mail ein, indem P.________ bestätigte, den Beschuldigten anstellen zu wollen (pag. 684) sowie den Arbeitsvertrag (pag. 655 f.). Zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung hatte der Beschuldigte diese Stelle noch nicht angetreten. Der Beschuldigte ist zuversichtlich, dass sich seine Situation damit verbessern wird (pag. 668, Z. 4 f.). Gestützt auf die Ersatzmassnahmen besuchte er zudem eine Therapie bei Dr. E.________ und liess sich wiederholt auf Alkohol testen (pag.