Mit ca. 26 Jahren kam der Beschuldigte in die Schweiz. Der Beschuldigte war verheiratet, wobei seine erste Frau gemäss Bericht von Dr. E.________ ebenfalls Suizid begangen hatte (pag. 620). Trotz Maurerlehre mit eidg. Fähigkeitszeugnis wurde der Beschuldigte arbeitslos. Zuvor hatte er von 2003 bis 2012 eine Anstellung bei der O.________ (pag. 318, Z. 404 f.). Diese Stelle verlor er aufgrund eines Stellenabbaus bei O.________ (ohne Selbstverschulden). Anschliessend arbeitete er nur noch temporär. Er litt an Depressionen und verfiel mehr und mehr dem Alkohol. Der Beschuldigte ist als alkoholabhängig zu bezeichnen.