Führen eines Motorfahrzeugs trotz entzogenen Führerausweises Der Beschuldigte ist drei Mal trotz entzogenen Führerausweises Auto gefahren. Die VBRS-Richtlinien sehen für das Führen eines Motorfahrzeugs trotz entzogenen Führerausweises Strafen ab 18 Strafeinheiten vor (VBRS-Richtlinien, S. 16). Da diese Delikte jeweils in Verbindung mit dem Führen eines Motorfahrzeugs in angetrunkenem Zustand standen, erscheint ein Asperationsfaktor von gut 1/2 als angemessen, d.h. asperierend sind für die dreimalige Widerhandlung insgesamt 30 Strafeinheiten zu berücksichtigen.