Ab 0,8 mg/l kommen pro zusätzliche 0,1 mg/l 25 Strafeinheiten dazu, d.h. der Anstieg verläuft ebenfalls linear, ist aber doppelt so hoch. Würde man letztere Werte linear extrapolieren, ergäben sich bei 1,47 mg/l etwa 240 Strafeinheiten. Liesse man die Verdoppelung ab 0,8 mg/l ausser Betracht, ergäbe die lineare Extrapolation ab 0,4 mg/l bei 1,47 mg/l immer noch etwa 165 Strafeinheiten. 12.2.2 Vorfall vom 9. Februar 2017