17 12.2 Führen eines Motorfahrzeugs in qualifiziert fahrunfähigem Zustand 12.2.1 Vorbemerkungen Die VBRS-Richtlinien sehen für den Normsachverhalt «gutbeleumdeter Beschuldigter besucht mit dem Auto eine Wirtschaft und fährt nach Wirtschaftsschluss über eine Strecke von 4-8 km nach Hause. Vorstrafen: 2-3 Verkehrsübertretungen (ohne FiaZ)» bei einer qualifizierten Atemalkoholkonzentration von 0,9 mg/l 100 Strafeinheiten und bei 1,0 mg/l 125 Strafeinheiten vor (VBRS-Richtlinien, S. 16).