12. Asperation aufgrund der weiteren Schuldsprüche 12.1 Drohungen Die Vorinstanz führte zu den Drohungen vom 13. November 2016 und 3. April 2018 Folgendes aus (pag. 755 f., S. 30 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): 4.2.1. Schwere der Verletzung oder Gefährdung des betroffenen Rechtsguts