11.1.2 Art und Weise der Herbeiführung der Rechtsgutverletzung resp. Verwerflichkeit des Handelns (kriminelle Energie) Der Beschuldigte tauchte stark alkoholisiert und unter Medikamenteneinfluss stehend bei der Privatklägerin auf, um seine Tochter zu besuchen und bei ihr zu übernachten. Als die Privatklägerin ihm die Türe öffnete und den Zustand des Beschuldigten registrierte, wollte sie ihn nicht in die Wohnung lassen. Auf diese Zurückwei-