12 15. September 2016 und des Ministère public de l’arrondissement de La Côte, Morges, vom 13. Januar 2017, wurden dem Beschuldigten der bedingte Strafvollzug für die Geldstrafen verweigert (pag. 987). Betreffend die Verurteilungen vom 15. September 2016 und 13. Januar 2017 kam es 2019/2020 (wenngleich nach den im vorliegenden Verfahren zu beurteilenden Delikten) zum Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafen (bedingte Entlassung am 28. Januar 2020, Probezeit ein Jahr, Reststrafe ein Monat und 21 Tage, Anordnung von Bewährungshilfe und ambulante Behandlung;