Gemäss Anzeige vom 9. August 2017 (pag. 179 ff.) war der Beschuldigte am 14. Juli 2017 um ca. 22.30 Uhr am Steuer des vorerwähnten PW Peugeot, in dem auch die Privatklägerin und zwei weitere Personen sassen, mit eingeschaltetem Abblendlicht von Bonvillars Richtung Grandson unterwegs, als er mit 50 km/h in einer Rechtskurve zu weit links geriet, reflexartig nach rechts korrigierte und in der Folge die Beherrschung über das Fahrzeug verlor, einen Baum touchierte und schliesslich zum Stillstand kam (pag. 181 f.).