Zudem erklärte er, er sei unterwegs zum Domizil der Privatklägerin in Bonvillars (pag. 162). 8.3 Vorfall vom 24. Juni 2017 (Führen eines Motorfahrzeugs in qualifiziert fahrunfähigem Zustand und trotz entzogenen Führerausweises) Gemäss Anzeige vom 28. Juni 2017 (pag. 168 ff.) wurde die Polizei am 24. Juni 2017 von einem Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes der M.________ in Crissier kontaktiert, der eine Person am Wegfahren gehindert hatte. Als die Polizei vor Ort ankam, befand sich der Beschuldigte mit seinem Fahrzeug weiterhin auf dem betreffenden Parkplatz (pag.