Alle vier Vorfälle ereigneten sich in Bonvillars (vgl. pag. 738, S. 13 der erstinstanzli- 9 chen Urteilsbegründung). Mit Entscheid des Friedensgerichts der Bezirke Jura – Nord Vaudois et du Gros-de-Vaud vom 11. April 2018 wurden dem Beschuldigten und der Privatklägerin superprovisorisch das Aufenthaltsbestimmungsrecht bezüglich der gemeinsamen Tochter entzogen und diese durch das Jugendschutzamt fremdplatziert (pag. 453 f.).