8 sie an den Haaren. Als die Privatklägerin sich auf die Treppe setzte, fuhr der Beschuldigte fort, sie mit mehreren Faustschlägen und Fusstritten zu traktieren. Naturgemäss schrie die Privatklägerin, was den Beschuldigten veranlasste, ihr zu drohen, sie umzubringen, wenn sie nicht aufhöre damit. Es gelang der Privatklägerin schliesslich, die Polizei zu alarmieren. Sie erlitt einen Pneumothorax sowie einen Nasenbeinbruch und musste hospitalisiert werden.