Der Beschuldigte drohte ihr an diesem Tag zudem damit, sie werde die Wohnung und die Obhut über ihre Tochter verlieren und er werde sie mit einem Holzscheit schlagen sowie die Kettensäge aus dem Keller holen. Die Privatklägerin ängstigte sich aufgrund dieser Aussagen, da sie den Beschuldigten aufgrund seiner Alkoholisierung für unberechenbar hielt. 7.3 Vorfall vom 20. März 2017 (Tätlichkeiten) Am 20.03.2017 gab der alkoholisierte Beschuldigte der Privatklägerin zwei Ohrfeigen, nachdem sie seine Beschimpfung (putain) erwidert hatte (connard). Als sie daraufhin die Polizei anrief, versetzte er ihr zudem einen Fusstritt an den Oberschenkel.