III. 4. und Ziff. V. 3. erstinstanzliches Urteil) ist von Amtes wegen zu überprüfen (Art. 404 Abs. 2 StPO; vgl. Ziff. V. 22. hinten). Praxisgemäss ist zudem über das erstellte DNA-Profil und die erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten neu zu befinden (Ziff. VI. 3. und 4. erstinstanzliches Urteil).