Diese Unterlagen wurden mit Verfügung vom 19. September 2019 antragsgemäss zu den Akten erkannt (pag. 828 f.). Sodann reichte Rechtsanwalt B.________ mit Schreiben vom 1. Oktober 2019 ein vom Beschuldigten persönlich verfasstes Schreiben vom 30. September 2019 ein (pag. 835 f.). Dieses Schreiben wurde mit Verfügung vom 2. Oktober 2019 antragsgemäss zu den Akten erkannt (pag. 838 f.). Ausgehend vom Strafregisterauszug vom 20. März 2020 (pag. 870 ff.) wurden mit Verfügung vom gleichen Tag von Amtes wegen bei der Bundesanwaltschaft die Akten SV.18.0792-REM betreffend Strafbefehl/