und die Entgegennahme der noch nachzureichenden Unterlagen betreffend das Arbeitsverhältnis des Beschuldigten. Im Weiteren wurde beschlossen, im Hinblick auf die oberinstanzliche Verhandlung von Amtes wegen einen aktuellen Leumundsbericht sowie einen aktuellen Strafregisterauszug über den Beschuldigten einzuholen (pag. 814 ff.). Mit Schreiben vom 18. September 2019 reichte Rechtsanwalt B.________ den Arbeitsvertrag vom 22. Januar 2019, die Lohnausweise März bis August 2019 sowie ein Arbeitszeugnis vom 9. September 2019 ein (pag. 818 ff.). Diese Unterlagen wurden mit Verfügung vom 19. September 2019 antragsgemäss zu den Akten erkannt (pag.